Alles was Sie vor und während der Schwangerschaft wissen müssen

Übersicht

Das sollten Sie vor einer Schwangerschaft beachten

Bevor Sie Schwanger werden, sollten Sie einige Punkte beachten. Bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin in unserer Praxis.

Folsäure einnehmen

Folsäure gehört zur Gruppe der B-Vitamine und wird auch Vitamin B9 genannt. Folsäure wird im Körper bei Stoffwechselprozessen, Blutbildung und Zellwachstum benötigt. Die empfohlene tägliche Aufnahme von 300 µg pro Tag (Erwachsene und Jugendliche) wird in Deutschland kaum erreicht. Ein Folsäuremangel in den ersten drei Lebensmonaten kann zu einem Neuralrohrdefekt führen, welcher in einem offenen Rücken des Kindes enden kann.

Rauchen und Alkoholkonsum stoppen

Sofort nachdem Sie einen positiven Schwangerschaftstest gemacht haben, sollten sie mit dem Rauchen aufhören und keinen Alkohol mehr trinken. Dies kann bei Ihrem Kind zu bleibenden Schäden führen.

Auf www.iris-plattform.de stehen Ihnen weitere Informationen und Hilfen hierzu zur Verfügung.

Schutz vor Infektionskrankheiten vorhanden?

Auch wenn die Schwangerschaftsvorsorge in Deutschland seines gleichen sucht, gibt es noch zusätzliche Untersuchungen, welche im Rahmen der Mutterschaftsrichtslinie nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen wird.

Rötelnimmunität

Rötelnimmunität vorhanden (diese Blutuntersuchung wird am Anfang der Schwangerschaft von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Sollten Sie bis jetzt noch keine Rötelninfektion oder Rötelnimpfung gehabt haben, dann wäre eine Rötelnimpfung vor einer Schwangerschaft sinnvoll. Eine Rötelninfektion in der Schwangerschaft kann mit erheblichen kindlichen Fehlbildungen einhergehen.

Eine Blutentnahme vor einer Schwangerschaft zeigt, ob sie eine akute Infektion oder einen Schutz vor dieser Erkrankung haben. Sie können diese Untersuchung als individuelle Gesundheitsleistung durchführen lassen, um das Ungeborene keinem unnötigen Risiko auszusetzen.

Toxoplasmose

Toxoplasmose ist ein Parasit der bei einer Infektion in der Schwangerschaft meist ohne Symptome verläuft. Hauptüberträger sind Katzen, hier besonders Katzenkot (Vorsicht auf Kinderspielplätzen im Sandkasten), aber auch rohes Mett, nicht durchgegartes Fleisch und Gemüse aus dem eigenen Garten stellen ein Risiko dar. Sollte die Infektion unbemerkt verlaufen, besteht das Risiko, dass die Parasiten auf das ungeborene Kind übergehen und dort schwere Komplikationen und Missbildungen verursachen können. In der Frühschwangerschaft kann dies auch zu einer Fehlgeburt führen.

Eine Blutentnahme vor einer Schwangerschaft oder zu Beginn der Schwangerschaft zeigt, ob sie eine akute Infektion oder einen Schutz vor dieser Erkrankung haben. Sie können diese Untersuchung als individuelle Gesundheitsleistung durchführen lassen, um das Ungeborene keinem unnötigen Risiko auszusetzen.

CMV (Cytomegalievirus)

Das Virus kann durch engen Kontakt zu Kleinkindern und Kindergartenkindern erworben werden, z.B. beim Windelwechseln und durch Speichelkontakt. Die Virusinfektion verläuft meist ohne charakteristische Beschwerden. Eine etablierte Therapie in der Schwangerschaft gibt es bislang nicht. Das Virus kann das ungeborene massiv schädigen: Leber- und Milzschwellung, Gehirnbeteiligungen und Krämpfe. 90 % der Kinder haben Spätschäden wie geistige und körperliche Entwicklungsrückstände, Sprach- und Hörstörungen.

Zur Risikoverminderung wird eine sorgfältige Hygiene empfohlen, um eine Infektion insbesondere bei Kontakt mit Urin und Speichel zu vermeiden.

Eine Blutentnahme vor einer Schwangerschaft oder zu Beginn der Schwangerschaft zeigt, ob sie eine akute Infektion oder einen Schutz vor dieser Erkrankung haben. Hierdurch können wir das individuelle Risiko der Schwangeren einschätzen und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen besprechen. Sie können diese Untersuchung als individuelle Gesundheitsleistung durchführen lassen, um das Ungeborene keinem unnötigen Risiko auszusetzen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auch unter www.icon-cmv.de

Parvovirus B19 (Ringelröteln)

Das Virus wird in Form einer Tröpfcheninfektion übertragen und ist hochansteckend und wird meist durch Klein- und Kindergartenkinder übertragen. Es gibt hierfür keine medikamentöse Therapie. Die Infektion kann beim ungeborenen Kind zu einer Blutarmut und Organschäden führen. Eine mögliche Therapie ist die Gabe von Blut über die Nabelschnur.

Eine Blutentnahme vor einer Schwangerschaft oder zu Beginn der Schwangerschaft zeigt, ob sie eine akute Infektion oder einen Schutz vor dieser Erkrankung haben. Hierdurch können wir das individuelle Risiko der Schwangeren einschätzen und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen besprechen. Sie können diese Untersuchung als individuelle Gesundheitsleistung durchführen lassen, um das Ungeborene keinem unnötigen Risiko auszusetzen.

Vitamin D-Mangel

Vitamin D wird in der Haut unter Sonneneinwirkung gebildet. Dadurch sind die meisten Menschen in Deutschland mit Vitamin D unterversorgt. Eine Unterversorgung wird mit einem erhöhtem Risiko an Krebserkrankungen, Allergien und Knochenerkrankungen in Verbindung gebracht.

In der Schwangerschaft kann ein Vitamin D Mangel das Risiko einer Frühgeburtlichkeit, ein erhöhtes Risiko für Diabetes mellitus und Bluthochdruck fördern. Bei einem Mangel sollte die Zufuhr von Vitamin D in Form von Tabletten oder Tropfen erfolgen.

Eine Blutentnahme vor einer Schwangerschaft oder zu Beginn der Schwangerschaft zeigt, ob ein Mangel besteht und eine Vitamin D Einnahme angezeigt ist. Sie können diese Untersuchung als individuelle Gesundheitsleistung durchführen lassen, um das Ungeborene keinem unnötigen Risiko auszusetzen

Das sollten Sie während einer Schwangerschaft beachten

Sie sind Schwanger. Herzlichen Glückwunsch. Wir freuen uns für Sie und möchten Sie in dieser so spannenden Zeit gerne begleiten. Wir stehen Ihnen bei Fragen mit Rat und Tat zur Seite.

Schwangerenvorsorge

In Deutschland hat jede Schwangere einen gesetzlichen Anspruch auf eine Schwangerschaftsvorsorge, welche im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinie vorgeschrieben ist. Die Kosten für die Schwangerschaftsvorsorge werden von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.

Bei einer regelmäßigen Teilnahme lassen sich frühzeitig Probleme erkennen und behandeln. Die Mutterschaftsvorsorge sieht bis zu 10 Vorsorgeuntersuchungen vor, die anfangs alle 4 Wochen und ab der 32. Schwangerschaftswoche alle 2 Wochen stattfinden. Dies gilt natürlich nur für die „normale“ Schwangerschaft. Besteht eine „Risikoschwangerschaft“, so erfolgen die Untersuchungen engmaschiger.

Bei den Vorsorgeuntersuchungen erfolgen eine Reihe von Tests, so wird bei jedem Besuch der Urin untersucht, Blutdruck gemessen und das Gewicht kontrolliert. In den durchgeführten Blutuntersuchungen bestimmen wir ihre Blutgruppe und Rhesusfaktor. Ihr Blut auf einen etwaigen Eisenmangel und bestimmte Infektionskrankheiten (Syphillis (Lues), Röteln, Hepatitis, HIV (freiwillig)) untersucht.

Ultraschall in der Schwangerschaft

Die Mutterschaftsrichtlinien sehen bei einer „normalen“ Schwangerschaft drei Basisultraschalluntersuchungen vor. Diese dienen der Bestimmung des Kindsalters bzw. der Schwangerschaftswoche, der Erkennung von Mehrlingsschwangerschaften, der Kontrolle der Kindsgröße bzw. der kindlichen Entwicklung und der Erkennung von kindlichen Auffälligkeiten. Es wird nach der Placentalage und der Fruchtwassermenge geschaut. Nach entsprechender Beratung kann die Schwangere diese Untersuchungen wahrnehmen oder aber auch ablehnen. Liegen bestimmte Risikofaktoren vor, erfolgen häufigere Ultraschallkontrollen. Die Basisultraschalluntersuchungen werden im Schwangerschaftsverlauf in folgenden Zeiträumen durchgeführt:

  • Untersuchung zwischen der 9. – 12. Schwangerschaftswoche
  • Untersuchung zwischen der 19. – 22. Schwangerschaftswoche
  • Untersuchung zwischen der 29. – 32. Schwangerschaftswoche

Daneben gibt es noch die spezielle Ultraschalldiagnostik oder Pränataldiagnostik (zum Beispiel das Ersttrimesterscreening oder die sonographische Fehlbilungsdiagnostik), die nicht Bestandteil der gesetzlichen Schwangerenvorsorge sind.
Sowohl das Erstrimesterscreening als auch die gezielte sonographische Fehlbildungsdiagnostik setzt besondere Erfahrung und Kenntnisse des Untersuchers und eine besondere Geräteausstattung voraus. Hierfür arbeiten wir mit Spezialisten (Ultraschall DEGUM II und III) in Minden und Hannover zusammen.

Ersttrimesterscreening

Zudem gibt es die Möglichkeit eines sogenannten Erstrimesterscreenings (erweiterte Nackentransparenz-Messung).

Das sogenannte Erstrimesterscreening erlaubt bei Auffälligkeiten den ersten Hinweis für eine Störung der Erbanlage, z.B. die des Downsyndroms. Das Erstrimesterscreening erfolgt zwischen der 11+0 und 13+6 SSW. Mit Hilfe der Ultraschalluntersuchung wird die Nackenfalte des Kindes gemessen und Ihnen Blut (PAPP-A und freies ß-HCG) abgenommen. Mit Hilfe dieser Parameter errechnet sich das individuelle Risiko für eine Trisomie 13,18 und 21.

Ein auffälliger Wert, bedeutet nicht automatisch, dass eine Chromosomenstörung vorliegen muss, er gibt aber Anlass zur weiteren Abklärung.

Bluttest auf Trisomien

Der nicht invasive Pränataltest (NIPT) ist eine genetische Untersuchung, mit der sich kindliches Erbgut aus der Plazenta untersuchen lässt. Da für den Test kein Eingriff in die Gebärmutter nötig ist, wird er „nicht invasiv“ (nicht eingreifend) genannt.

Für den Test wird Blut aus der Armvene einer Schwangeren entnommen. Ihr Blut enthält etwa ab der 10. Schwangerschaftswoche so viel Erbgut des ungeborenen Kindes, dass es im Labor untersucht werden kann.
Der nicht invasive Pränataltest (NIPT) auf Trisomie 13, 18 und 21 wird seit dem 01.07.2022 von den gesetzlichen Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen übernommen:

  • wenn sich aus anderen Untersuchungen ein Hinweis auf eine Trisomie ergeben hat oder
  • wenn eine Frau gemeinsam mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt zu der Überzeugung kommt, dass der Test in ihrer persönlichen Situation notwendig ist. Diese Situation kann entstehen, wenn die Möglichkeit einer Trisomie eine Frau so stark belastet, dass sie dies abklären lassen möchte.

Dieser Test stellt keine Routineuntersuchung da!

Wichtig ist: Mit einem NIPT werden nur einzelne genetische Veränderungen untersucht. Ob das ungeborene Kind insgesamt gesund ist, kann der Test nicht erkennen.

Deswegen sollte dieser nur durchgeführt werden, wenn sich im Routineultraschall oder im Ersttrimesterscreening (ETS) eine Auffälligkeit ergibt. Das ETS ist dabei weiterhin keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse und muss selbst übernommen werden. Viele gesetzlichen Krankenkassen übernehmen jedoch einen Teil dieser Kosten. Wenden Sie sich hierfür bitte direkt an ihre Krankenkasse.

Weitere Informationen:
Bluttest auf Trisomien – Der nicht invasive ­Pränataltest (NIPT) auf Trisomie 13, 18 und 21 (PDF)
www.kbv.de/html/1150_54002.php

Sonographische Fehlbildungsdiagnostik

Ergibt eine Screening-Untersuchung Hinweise auf eine Erkrankung oder liegen bei ihnen besondere Umstände vor (z.B. Lebensalter der Schwangeren, Fehlbildung eines Kindes in der früheren Schwangerschaft), so bietet sich eine spezielle Fehlbildungsdiagnostik. Damit man die Organstrukturen des Kindes ausreichend erfassen kann, sollte die Schwangerschaft mindestens 18 – 20 Wochen alt sein. Auch bei dieser eingehenden Untersuchung können nicht immer alle Fehlbildungen in jedem Fall erkannt und zugeordnet werden. Manchmal sind zusätzliche Untersuchungen wie Fruchtwasser oder Nabelschnurpunktion vonnöten.

Dies ist bei einer „normalen“ Schwangerschaft keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern eine individuelle Gesundheitsleistung. Manche Krankenkassen leisten hier jedoch einen Zuschuss.

NIPT (Rhesus-Faktor)

Für Rhesus-negative Mütter gibt es jetzt die Möglichkeit, das fetale Blutgruppenmerkmal RhD (Rhesus-Faktor D) über einen Nichtinvasiven Pränataltest (NIPT) vor der Entbindung als Krankenkassenleistung bestimmen zu lassen. Das Ziel ist es eine unnötige Gabe von Rhesusantikörpern bei Schwangeren mit ebenfalls Rhesus negativen Kindern zu verhindern und nur bei Rhesusnegativen Müttern mit Rhesuspositiven Kindern durchzuführen. Der Test kann ab der 12.SSW erfolgen, die. Testsensitivität und -spezifität liegen um die 99%

Anti-D-Prophylaxe

Zwischen der 28. Und 30. SSW wird Rhesus negativen Müttern die sogenannte Rhesusprophylaxe empfohlen. Hier werden Ihnen Anti-D-Antikörper intramuskulär gespritzt. Diese sollen die Bildung von Rhesusantikörpern und damit eine Rhesusinkompatibilität verhindern. Es tritt bei den Frauen auf, welches ein Rhesuspositives Kind haben und es im Verlauf zum Austausch von mütterlichem und kindlichem Blut kommt. Die Mutter bildet daraufhin Antikörper gegen den Rhesusfaktor. In der folgenden Schwangerschaft kann dies dazu führen, dass die gebildeten Antikörper ein Rhesuspositives Kind angreifen und es dadurch zu einer Blutarmut und Tod des Kindes führen.

Zuckertest

Zwischen der 24. Und 28. SSW erfolgt der Zuckertest, um einen versteckten Diabetes (Zuckerkrankheit) zu erkenne. Hierfür müssen Sie nicht nüchtern zu uns kommen. Sie erhalten eine Zuckerlösung (50g) zum Trinken. Nach einer Stunde nehmen wir Ihnen Blut ab und bestimmen ihren Blutzucker. Sollte dieser unauffällig sein, erfolgt keine weitere Untersuchung.

Bei Auffälligkeiten erfolgt ein „großer“ Zuckertest. Hierfür arbeiten wir mit der diabetologischen Schewerpunktpraxis am Posthof zusammen. Zunächst wird ihr nüchtern Blutzucker gemessen. Anschließend müssen sie eine Zuckerlösung (75g) trinken und der Blutzucker wird nach einer und nach zwei Stunden gemessen. Dabei reicht ein auffälliger Wert aus, um einen Schwangerschaftsdiabetes zu bestätigen. Sollte sich hier ein Schwangerschaftsdiabetes zeigen, so erfolgt zunächst eine Beratung zur Ernährungsumstellung und selbstständigen Blutzuckermessung. Erst wenn der Blutzucker trotz Ernährungsumstellung weiterhin erhöht bleibt, erfolgt die Schulung zum Spitzen von Insulin.

CTG

Die Mutterschaftsrichtlinie sieht die Untersuchung der kindlichen Herztöne ab der 30. Schwangerschaftswoche im Abstand von 2 Wochen vor. Vor dieser Untersuchung sollten Sie ausreichend getrunken und gegessen haben. Bei einer Risikoschwangerschaft – beispielsweise bei Mehrlingen, Schwangerschaftsdiabetes oder vorzeitigen Wehen – wird das CTG schon ab der 25. Schwangerschaftswoche eingesetzt.

β(eta)-Streptokokken

Diese Bakterien kommen ubiquitär (überall) vor. In den meisten Fällen ist eine vaginale Infektion mit diesen Bakterien asymptomatisch und führt beim Erwachsenen nur selten zu Erkrankungen. Eine Infektion unter der Geburt kann beim Neugeborenen zu schweren, lebensbedrohlichen Infektionen, wie Sepsis (Blutvergiftung), Lungenentzündung oder Meningitis (Hirnhautentzündung) führen. Auch mit neurologischen Langzeitfolgen muss gerechnet werden.

Etwa 10% der erkrankten Kinder können daran versterben.

Deswegen empfehlen wir die Durchführung eines vaginalen Abstriches auf β-Streptokokken im letzten Schwangerschaftsdrittel.

Leider wird diese Untersuchung nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Sollte eine Infektion mit ß-Streptokokken nachgewiesen werden, so müsste diese zunächst nicht therapiert werden. Unter der Geburt oder bei einem vorzeitigen Blasensprung würden Sie ein Antibiotikum zur Vorbeugung einer aufsteigenden Infektion bekommen. Bei vorzeitigem Blasensprung würde die Geburt zeitnah eingeleitet werden.

Wochenbett

Das Wochenbett ist der Zeitraum von 6 Wochen nach der Entbindung und ist mindestens genau so spannend wie die Schwangerschaft. In dieser Zeit bildet sich die Gebärmutter zurück, der Wochenfluss verändert seine Farben und hört dann auf. Geburtsverletzungen heilen ab. Die Familie lernt sich kennen.

In dieser Zeit steht Ihnen ihre Hebamme als die primäre Ansprechpartnerin bei Problemen und Beschwerden zur Seite. Aber auch wir stehen ihnen in dieser Zeit gerne zur Verfügung. Vier bis sechs Wochen nach Entbindung sollte eine Abschlussuntersuchung bei uns durchgeführt werden. Hier schauen wir, ob sich alles gut zurückgebildet hat und Verletzung gut verheilt sind. Es gilt auch über die weitere Verhütung zu sprechen, denn Stillen schützt nicht vor einer erneuten Schwangerschaft.

Wenn Sie noch keine Hebamme haben, dann schauen Sie doch einmal unter hebammen-hameln-pyrmont.de.

Weitere Beratungsangebote

Wir wissen, manchmal traut man sich nicht bestimmte Probleme oder Fragen anzusprechen oder man braucht kurzfristig Unterstützung, deswegen möchten wir hier auf einige Beratungsangebote hinweisen, welche für Sie kostenlos und anonym sind:

Nationales Zentrum Frühe Hilfe
www.elternsein.info

bke-Elternberatung
www.bke-elternberatung.de

bke-Jugendberatung
www.bke-jugendberatung.de

Telefonberatung für Eltern
0800 111 0 550

Telefonberatung für Kinder und Jugendliche
116 111

Nummer gegen Kummer
www.nummergegenkummer.de

Hilfetelefon „Schwangere in Not“
0800 40 40 020
www.schwanger-und-viele-fragen.de

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
08000 116 016
www.hilfetelefon.de

Hilfetelefon Sexueller Missbrauch
0800 22 55 530
www.nina-info.de

Telefonberatung Psychische Gesundheit
0800 2322783

Telefonseelsorge
0800 111 0 111 und 0800 111 0 222
www.telefonseelsorge.de